Berufsbilder

0b9921e702Apothekerinnen & Apotheker


Apothekerinnen und Apotheker sind Experten für Arzneimittel. Der Beruf ist anspruchsvoll und mit viel persönlicher Verantwortung verbunden. Apotheker arbeiten zumeist in Apotheken, aber auch im Krankenhaus, in Industrie, Forschung und Verwaltung. Voraussetzung für die Approbation als Apotheker ist der erfolgreiche Abschluss des Pharmaziestudiums.

Ausbildung und Approbation


Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangs-Berechtigung nachweisen. Im Normalfall wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die pharmazeutische Ausbildung besteht aus einem vierjährigen Universitätsstudium und einem anschließenden praktischen Jahr.

Tätigkeitsbereich


Apotheker arbeiten aufgrund ihres pharmazeutischen Fachwissen und ihrer breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung nicht nur in öffentlichen Apotheken. Ihnen steht eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche, u. a. in Industrie und Verwaltung, an Universitäten und Berufsschulen, in Behörden und Institutionen, offen.

Pharmazeutisch-technische Assistent (PTA)

hp_mh_036Voraussetzung für die Ausbildung als PTA ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss. Daneben sollten gute schulische Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen worden sein. Manuelle Geschicklichkeit, die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsvollem Arbeiten sind ebenso unerlässlich wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit kranken Menschen.

Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: eine zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Lehranstalt und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA vom 23. September 1997.

An der Schule erhalten die angehenden PTA Unterricht in Fächern, wie Chemie, Galenik, Botanik, Drogenkunde, Arzneimittelkunde, Ernährungskunde, Diätetik und Körperpflegekunde. Daneben werden praktische Übungen zur Untersuchung von Körperflüssigkeiten, Erkennung von Arzneipflanzen, Herstellung verschiedener Arzneiformen sowie zum EDV-Umgang durchgeführt. In den Ferien müssen die PTA-SchülerInnen ein vierwöchiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.

An die Ausbildung in der PTA-Schule schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an. Die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, Beschaffung von Informationen sowie Beratung von Patienten zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gehört zu den Aufgaben einer zukünftigen PTA. Weiterhin werden die PTA mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung vertraut gemacht. Aber auch Kenntnisse über die für die Apotheke wichtigsten Rechtsvorschriften werden vermittelt. Während der Ausbildung in der Apotheke ist ein Tagebuch zu führen. Die praktische Ausbildung endet mit der mündlichen Prüfung im Fach „Apothekenpraxis“.

Der Beruf der PTA darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird diese Erlaubnis erteilt.

Aufgrund Ihrer Ausbildung sind PTA nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern z. B. auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, an der Universität oder in Verwaltungen tätig.

Das Weiterbildungsinstitut PTA (WIpta) bietet berufsbegleitende Weiterbildungen, z. B. in Dermopharmazie oder Ernährung, an. Bei gegebener Zugangsvoraussetzung - dreijährige Berufstätigkeit und Bestehen einer Eingangsprüfung an der Universität bzw. eines Probestudiums - steht es den PTA dann auch offen, ohne Abitur ein Studium der Pharmazie an einer Universität anzuschließen.

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

pkaBei der/m PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.


Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aufgrund sehr guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA aus dem Jahr 1993.

Die Ausbildung zur/m PKA erfolgt im dualen System, d.h. dass der Auszubildende in einer Apotheke praktisch ausgebildet wird und parallel dazu eine Berufsschule besucht. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen Apotheker und Auszubildenden schriftlich festgehalten.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht.

Die praktische Ausbildung wird durch fachbezogenen Berufsschulunterricht ergänzt. Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schüler ermittelt. Vor der jeweiligen Landesapothekerkammer wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt.

PKA sind aufgrund ihrer pharmazeutisch-kaufmännisch geprägten Ausbildung vorrrangig in öffentlichen Apotheken, aber auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, in Drogerien oder Verwaltungen und Behörden tätig.

Angebote zur späteren Fortbildung finden PKA bei den Landesapothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss haben PKA auch die Möglichkeit, sich zur PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die Fachhochschulreife notwendig. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann auch das Pharmaziestudium an einer Uni anstreben.

Quelle: abda.de - Bilder:  © abda.de